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Ładowanie

Roaming-Falle: Österreicher soll über 2.000 Euro für einen Ladevorgang zahlen

Roaming-Falle: Österreicher soll über 2.000 Euro für einen Ladevorgang zahlen

Ein Grazer steckte sein E-Auto vor einer Geschäftsreise an einer Ladestation am Flughafen an und ließ es zwei Tage dort stehen. Wochen später erhielt er eine saftige Abrechnung: Für einen einzigen Ladevorgang soll er über 2.000 Euro zahlen. Der Grund liegt in hohen Blockiergebühren beim Roaming.

Ladestation von Moon am Flughafen Graz (Symbolbild)

Bild: Moon Power

Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem beim öffentlichen Laden: Der Betreiber der Ladesäule entscheidet längst nicht immer darüber, was der Kunde bezahlt. Denn wer eine Ladekarte oder Lade-App eines anderen eMobility Service Providers nutzt, kann an derselben Säule zu völlig anderen Konditionen laden, Stichwort Roaming. Und dabei können auch heftige Zeitgebühren anfallen, mit denen längst nicht jeder Nutzer rechnet.

Mit Ad-Hoc-Zahlung tagelang Standzeit ohne Aufpreis am Flughafen Graz möglich

Zum konkreten Fall in Österreich: Der betroffene Autofahrer hatte sein E-Auto vor dem Abflug am Flughafen Graz an einer öffentlichen Ladestation angeschlossen. Nach seiner Rückkehr soll er nun aber für eine zweitägige Parkdauer an der Ladestation über mehr als 2.000 Euro an seinen Ladeanbieter bezahlen. Gegenüber dem österreichischen Portal MeinBezirk erklärte der Flughafen Graz, dass die Ursache nicht in einer von Airport selbst oder dessen Ladepartnern Moon und Apcoa erhobenen Blockiergebühr liege. Vielmehr habe der Kunde eine Roamingkarte verwendet, deren Anbieter den Ladevorgang nach der Dauer und nicht nach der geladenen Strommenge abrechne.

Das ist insofern bemerkenswert, als der Flughafen für seine eigenen Ladeangebote gerade mit dem Gegenteil wirbt. An den von Moon betriebenen Ladesäulen auf den Parkplätzen P0, P1 und P5 wird bei Ad-Hoc-Zahlung laut Flughafen ausschließlich die geladene Strommenge berechnet, wobei der Tarif aktuell bei 0,48 Euro pro kWh liegt. Eine Blockiergebühr fällt dort nicht an. Für die von Apcoa betriebenen Ladepunkte im Parkhaus P2 gilt ein kWh-Preis von 0,69 Euro sowie eine Karenzzeit von 48 Stunden; anschließend ist die Blockiergebühr auf 17,28 Euro pro Tag begrenzt.

Roaming: Drittanbieter-Apps als Kostenfalle

Wer dagegen eine Ladekarte oder Lade-App eines Drittanbieters verwendet, muss dessen Tarifbedingungen beachten. Der Flughafen weist selbst darauf hin, dass er auf die Preise solcher Roaminganbieter keinen direkten Einfluss hat. Der konkrete Roamingkarten-Anbieter, der im Grazer Fall die mehr als 2.000 Euro in Rechnung stellte, wird öffentlich bislang nicht genannt. Laut MeinBezirk laufen aber mittlerweile Gespräche über eine Kulanzlösung.

Ähnlich ist es übrigens zum Beispiel auch am Münchner Flughafen: Dort ist es möglich, für die Dauer eines gesamten Urlaubs von z.B. zwei Wochen an einer einer der vor einem Jahr in Betrieb genommenen 138 AC-Ladestationen in P44 zu parken. Der Flughafen empfiehlt dafür eine Ad-Hoc-Zahlung – dann fallen keine Blockiergebühren an. Auf etwaige Blockiergebühren von Roaming-Partnern hat der Flughafen München jedoch wie auch der Flughafen Graz und seine Ladepartner keinen Einfluss.

Ein Ladepunkt, mehrere Preiswelten

Genau darin liegt die grundsätzliche Schwierigkeit des öffentlichen Ladens – was es gerade E-Auto-Neulingen nicht einfach macht. Denn anders als an Tankstellen für Autos mit Verbrennungsmotor gelten an Ladestationen meist unterschiedliche Preise – abhängig davon, ob direkt per QR-Code bezahlt, die App des Betreibers verwendet oder eine Ladekarte bzw. Lade-App eines Roamingdienstes eingesetzt wird.

Wie undurchsichtig solche Modelle werden können, zeigte Anfang 2026 auch ein Fall aus Hamburg. Der Energieversorger Entega bietet einen Roamingtarif mit Zugang zu mehreren hunderttausend Ladepunkten an. An eigenen Ladepunkten gelten bestimmte Preise, bei Roamingpartnern können dagegen andere Konditionen gelten.

An Ladepunkten der Hamburger Energiewerke tauchten in der Entega-App zeitweise zusätzlich zum Arbeitspreis von 44 Cent pro kWh eine nicht näher spezifizierte Gebühr von zwei Cent pro Minute und eine Standzeitgebühr von 20 Cent pro Minute auf. Bei bestimmten DC-Ladepunkten wurden sogar 20 Cent pro Minute als zusätzliche Gebühr und weitere 20 Cent pro Minute als Standzeitgebühr ausgewiesen. Diese Gebühren liefen teilweise bereits ab Beginn des Ladevorgangs und waren damit zunächst gar keine klassische Blockiergebühr nach dem Ende des Ladens. Das konnte einen vermeintlich normalen Ladevorgang erheblich verteuern. Entega passte die Darstellung beziehungsweise einzelne Gebühren anschließend an.

Blockiergebühren dienen einem wichtigen Zweck

Eine zeitabhängige Gebühr ist allerdings nicht automatisch problematisch. Blockiergebühren haben einen nachvollziehbaren Zweck: Sie sollen verhindern, dass ein Fahrzeug einen Ladepunkt lange nach Ende des eigentlichen Ladevorgangs blockiert.

Image 2: Ladestation am Graz Airport

Viele Betreiber gewähren deshalb zunächst eine Karenzzeit und berechnen zum Beispiel erst nach einer oder mehreren Stunden Blockiergebühren. Tendenziell greifen solche Blockiergebühren oft bei DC-Schnellladern deutlich früher, z.B. nach einer Stunde, und bei den langsamer arbeitenden AC-Ladestationen oft erst nach vier Stunden. Der Sinn solcher Gebühren liegt auf der Hand: Ein Ladepunkt soll nach Abschluss des Ladevorgangs wieder für andere Elektroautos verfügbar sein.

Roaming-App auf Zeitgebühren überprüfen

Problematisch wird es aber dort, wo aus einer überschaubaren Blockiergebühr durch lange Standzeiten oder eine ungünstige Tarifstruktur sehr hohe Beträge entstehen – wie im Fall des E-Auto-Fahrers am Flughafen Graz. Wichtig zum Verständnis: Die entscheidende Information steht bei Nutzung eines Roaminganbieters gerade nicht an der Ladesäule. Denn während der Ladeanbieter vor Ort bei Ad-Hoc-Zahlungen und in seiner Lade-App auf Blockiergebühren verzichten kann, kann gleichzeitig ein Roaminganbieter für denselben Ladevorgang einen Aufschlag je nach Standzeit verlangen.

Deshalb sollten E-Auto-Nutzer in einem solchen Fall zunächst immer in die App ihres Roaminganbieters schauen, in der die aktuellen Roamingpreise für jede Ladestation ausgewiesen sein müssen. Zugleich zeigen solche Fälle: Mitunter kann der vermeintlich teurere Ad-Hoc-Preis, der direkt an der Ladestation beim Betreiber z.B. per QR-Code bezahlt werden kann, doch günstiger sein als der Preis in einer Roaming-App, wo neben dem kWh-Preis weitere Kostenblöcke hinzukommen können.