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Normative

Bis zu 6.000 Euro E-Auto-Bonus: Südtirol frischt Förderprogramm auf

Bis zu 6.000 Euro E-Auto-Bonus: Südtirol frischt Förderprogramm auf

In Südtirol gelten ab 4. Januar 2027 neue Regeln zur E-Auto-Förderung. Einkommen und Altfahrzeuge fließen nun erheblich in die Höhe der Förderung mit ein. Insgesamt sind bis zu 6.000 Euro Bonus möglich. 2027 stehen dafür 7,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis Ende 2028 laufen.

Bild: Skoda

Die Südtiroler Landesregierung hat neue Richtlinien zur Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen. Das aktualisierte Programm tritt am 4. Januar 2027 in Kraft und soll bis Ende 2028 gelten. Der finanzielle Zuschuss wird sich ab dem Stichtag stärker an sozialen und ökologischen Kriterien orientieren. Dazu zählen das Einkommen und die Verschrottung von Altfahrzeugen. Für die Förderung stehen 2027 rund 7,3 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung.

Der Grundbeitrag für ein förderfähiges Elektroauto beträgt weiterhin 2.000 Euro. Dieser Betrag wird durch einen gestaffelten Einkommensbonus ergänzt, der sich am ISEE-Wert (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) des antragstellenden Haushalts orientiert. Bei einem ISEE-Wert von bis zu 20.000 Euro erhöht sich die Förderung um 2.000 Euro. Liegt der Wert zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro, wird ein Aufschlag von 1.000 Euro gewährt.

Einen weiteren finanziellen Anreiz schafft das Land über einen Verschrottungsbonus: Wer ein altes Fahrzeug der Schadstoffklassen Euro 0 bis Euro 3 verschrottet, erhält zusätzlich 2.000 Euro. Für die Verschrottung eines Fahrzeugs der Klassen Euro 4 oder Euro 5 beträgt der Bonus 1.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass das Altfahrzeug derselben Fahrzeugkategorie angehört, wie das neue E-Auto und seit mindestens sechs Monaten auf den Antragsteller zugelassen ist. Die maximale E-Auto-Förderung von 6.000 Euro steht somit Personen mit einem ISEE-Wert unter 20.000 Euro zu, die zeitgleich ein Fahrzeug der Klassen Euro 0 bis Euro 3 verschrotten lassen.

Damit die Förderung beim Kauf greift, muss der Autohändler beim Verkauf des Neuwagens einen zusätzlichen Preisnachlass von mindestens 2.000 Euro ohne Mehrwertsteuer gewähren. Bei Leasingvereinbarungen oder Langzeitmieten ist dieser Pflichtrabatt für den Händler nicht vorgeschrieben.

Gefördert werden ausschließlich fabrikneue, rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle. Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender sind mit der neuen Regelung von der Förderung ausgeschlossen. Es gilt zudem eine preisliche Obergrenze: Der Nettokaufpreis darf maximal 50.000 Euro betragen, wobei Mehrwertsteuer, Zulassungskosten und die Landes-Umschreibungssteuer (IPT) bei dieser Grenze unberücksichtigt bleiben.

Der Beitragsantrag muss zwingend vor dem Kauf, vor der Ausstellung einer Rechnung oder der Leistung einer ersten Anzahlung eingereicht werden. Die Abwicklung erfolgt digital über das Südtiroler Bürgerportal „myCivis“. Es müssen ein Kostenvoranschlag und eine ISEE-Bescheinigung vorgelegt werden. Die Südtiroler Landesförderung und der staatliche italienische Ökobonus(bis zu 11.000 Euro) lassen sich miteinander kombinieren, solange die Gesamtsumme aller öffentlichen Subventionen und Rabatte den tatsächlichen Kaufpreis des Elektroautos nicht übersteigt. Das geförderte Fahrzeug darf zudem zwei Jahre lang weder verkauft noch vermietet werden.