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Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft

Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft

Elektroautos mit E-Kennzeichen benötigen künftig keine grüne Plakette mehr. Der Bundesrat hat nun der Abschaffung der sogenannten Umweltplakettenpflicht für solche Fahrzeuge zugestimmt. Zudem haben auch die neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern den Bundesrat passiert.

Image 1: Umweltplakette min

Durch den Beschluss, der sich durch Pläne der Bundesregierung bereits im Oktober 2025 abgezeichnet hatte, dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen künftig ohne zusätzliche Umweltplakette in eine der 36 Umweltzonen in Deutschland einfahren. Das E-Kennzeichen reicht somit fortan als eindeutiger Nachweis dafür, dass es sich um ein entsprechend berechtigtes Fahrzeug handelt. Die Plakette dient zum Nachweis, dass Fahrzeuge wenig Feinstaub ausstoßen – und Elektroautos stoßen bekanntlich fast gar keinen Feinstaub aus.

Dazu äußerte sich ein Sprecher des Bundesumweltministeriums wie folgt: „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir eine überflüssige Doppelkennzeichnung ab. Wir schützen unsere Umwelt, halten an unseren Luftqualitätsstandards fest und bauen gleichzeitig unnötige Bürokratie ab. Das ist eine Erleichterung, die im Alltag unmittelbar ankommt. So funktioniert ein moderner, effizienter und bürgerfreundlicher Staat.“

Konkret werden Halter von Fahrzeugen mit E-Kennzeichnen durch die nun beschlossene Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) von der Pflicht zum Anbringen einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl Fahrzeughalterinnen und -halter als auch die Verwaltung von bisher bestehenden bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet.Laut Umweltministerium können dadurch rund sechs Millionen Euro jährlich eingespart werden.

Weiterhin hat der Bundesrat nun auch den vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen bei den Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern zugestimmt. Künftig gelten für die E-Tretroller die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Bei einem Unfall haftet dann nicht mehr nur der Fahrer oder die Fahrerin, wenn er oder sie den Unfall verschuldet hat, sondern – unabhängig von einem Verschulden – auch der Halter des Fahrzeugs. Bislang ist die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgeschlossen. E-Scooter fallen künftig nicht mehr unter diese Ausnahme. Das soll helfen, dass Unfallopfer Schadensersatz gegenüber Rollervermietern geltend machen können, wenn der verursachende Fahrer/Fahrerin unbekannt ist.

_Quelle: per Mail (Umweltplakette)_,bundesrat.de(E-Roller)