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Regulativa

Schweiz will CO2-Ziele für Lieferwagen und Lkw an EU-Ziele angleichen

Schweiz will CO2-Ziele für Lieferwagen und Lkw an EU-Ziele angleichen

Der Schweizer Bundesrat will die CO2-Vorgaben für neu zugelassene Lkw und Transporter an die EU-Zielwerte anpassen. Während dadurch die CO2-Obergrenzen für leichte Nutzfahrzeuge ab 2030 gelockert würden, bedeutet das für die Lkw-Vorschriften eine Verschärfung.

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E-Lkw der Schweizer Spedition Hugelshofer (Symbolbild)

Bild: Hugelshofer

Der Schweizer Bundesrat treibt die Angleichung der Klimavorgaben im Straßenverkehr an EU-Standards voran. Die Landesregierung hat die entsprechenden Revisionsentwürfe für das CO2-Gesetz und das Energiegesetz nun in das offizielle Konsultationsverfahren (die sogenannte Vernehmlassung) geschickt. Ziel ist es, die Vorgaben für Neufahrzeuge ab 2030 an das angekündigte Auto-Paket der EU-Kommission anzupassen. Allerdings sind Vorgaben für den Zeitraum ab 2035 explizit nicht Teil dieses Gesetzespakets – es klammert die laufende EU-Diskussion um ein „Aus vom Verbrenner-Aus“ also aus.

Deutliche Anpassungen im Nutzfahrzeugsektor

Im Nutzfahrzeugbereich sieht die Vorlage spürbare Verschiebungen vor: Bei leichten Nutzfahrzeugen, also Lieferwagen bzw. Transportern, sollen die CO2-Vorgaben gegenüber bisherigen Beschlüssen gelockert werden. Der Zielwert ab 2030 würde von ursprünglich geplanten 90,6 auf nun 108,7 g/km steigen.

Bei schweren Nutzfahrzeugen, sprich Lkw, will die Schweiz hingegen die Zügel anziehen. Statt der bisher vorgesehenen Emissionsminderung um 30 Prozent fordert die Vorlage ab 2030 eine Reduktion um 45 Prozent. Dabei sind Schweizer Transportunternehmen bereits auf einem guten Weg, diese Quote zu erfüllen: Laut Zahlen des Automobilverbandes ACEA lag der E-Anteil bei neuzugelassenen Lkw in der Schweiz im ersten Halbjahr 2026 bei 26 Prozent(Lkw ab 16 Tonnen zulässiger Gesamtmasse). Und ein Anfang 2026 ins Leben gerufenes Förderprogramm zur Installation von Lkw-Ladeinfrastruktur ist so gut nachgefragt, dass das Budget im Oktober von 20 auf 40 Millionen Franken verdoppelt wurde.

Keine Neuausrichtung beim CO2-Zielwert für Pkw

Für Pkw bleiben die gesetzlichen CO2-Flottenzielwerte ab 2030 unangetastet, da diese in der Schweiz bereits mit den strengen EU-Vorgaben harmonisiert sind. Nach der Absenkung auf durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer (nach WLTP) seit 2025 gilt für Pkw ab 2030 unverändert der Zielwert von 49,5 g/km. Auch hier ist die Schweiz bereits auf einem guten Weg: Im Oktober waren 34,9 Prozent der Pkw-Neuzulassungen elektrisch. Allerdings profitieren Importeure von einer administrativen Erleichterung: Die Compliance-Berechnung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge soll flexibler gestaltet werden, indem die Zielerreichung über einen Dreijahresdurchschnitt (2030 bis 2032) statt rein jährlich bemessen werden kann.

Schweiz will EU-Fahrzeuglabel übernehmen

Neben den Flottenzielen soll auch die Fahrzeugkennzeichnung eine Novellierung erfahren. Die bisherige Schweizer Energieetikette soll durch das künftige, einheitliche EU-Fahrzeuglabel ersetzt werden. Da sich die Einstufung beim EU-Standard primär an den lokalen CO2-Emissionen bemisst, rücken reine Elektroautos künftig ausnahmslos in die beste Effizienzklasse A auf. Bislang erreichten viele Stromer unter der Schweizer Systematik aufgrund des einzurechnenden Strom-Grundmixes lediglich Kategorie B. Zudem können Hersteller das Label künftig ab Werk mitliefern, was den Importaufwand reduziert.

Obwohl das Automobilpaket in Brüssel noch Nachbesserungen erfahren könnte, startet der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess bereits jetzt, um Fristversäumnisse bei der Umsetzung zu vermeiden. Die Stellungnahmefrist im Konsultationsverfahren läuft bis zum 18. Februar 2027.