Schweiz erleichtert Nutzung von E-Transportern mit 4,25 Tonnen

In der Schweiz sind Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen bei den Verkehrsregeln bald klassischen 3,5-Tonnen-Lieferwagen gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober entfällt in diesen Fahrzeugen etwa die Fahrtschreiberpflicht – und es darf nun auf 120 km/h beschleunigt werden.
In der Schweiz dürfen E-Lieferwagen bereits seit April 2022 bis zu 750 Kilogramm schwerer sein als ihre Verbrenner-Pendants. Sprich: Sie dürfen alles in allem 4,25 statt 3,5 Tonnen wiegen. So wird das Mehrgewicht des emissionsfreien Antriebs ausgeglichen. Bisher hatten die schwereren E-Fahrzeuge aber dennoch einige Pflichten zu erfüllen, die aus dem Lkw-Bereich stammen. Damit ist nun bald Schluss.
Der Schweizer Bundesrat hat die Novelle des Rechtsrahmens beschlossen, um die Dekarbonisierung des Lieferverkehrs weiter zu fördern. Die dafür erforderlichen Änderungen von fünf Verordnungen des Schweizer Straßenverkehrsrechts treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab dann sind Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen bei mehreren Anforderungen ausgenommen, die regulär für Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten.
Denn: „Die E-Mobilität muss im Lieferverkehr wettbewerbsfähig sein“, betont das Schweizer Bundesamt für Straßen ASTRA. Zu den Änderungen gehört, dass Fahrer von bis zu 4,25 Tonnen schweren E-Lieferwagen sich nicht mehr von dem Signal „Verbot für Lastwagen“ angesprochen fühlen müssen. Auch entfällt die Fahrtschreiberpflicht, denn Fahrer von E-Lieferwagen „sind im Binnenverkehr neu von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen“. Damit reduziert sich laut ASTRA auch die Häufigkeit von Kontrollen für E-Lieferwagen: „In Zukunft gelten für diese Fahrzeuge dieselben Kontrollintervalle wie für konventionelle Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Kantone müssen die neuen Kontrollintervalle ab dem 1. Februar 2028 anwenden.“
Eine weitere Neuerung betrifft die erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Während Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Schweiz regulär maximal 100 km/h fahren dürfen, gelten für Elektro-Nutzfahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen nun analog zu den anderen 3,5-Tonnen-Fahrzeugen nun eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
astra.admin.ch, astra.admin.ch (4,25 Tonnen seit 2022)