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Regulativa

Schluss mit Sonntagsruhe: BDEW will E-Lkw freie Fahrt geben

Schluss mit Sonntagsruhe: BDEW will E-Lkw freie Fahrt geben

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fordert eine Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für Elektro-Lkw. Die Ausnahmeregelung soll Unternehmen dazu animieren, auf elektrische Trucks umzusteigen. Zudem kritisiert der Verband die Förderrichtlinien der Bundesregierung zum Aufbau der Lkw-Schnellladeinfrastruktur.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) möchte den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe im Schwerlastverkehr ankurbeln. Der Marktanteil elektrisch aufladbarer Schwerlaster in Europa betrug im ersten Halbjahr 4,8 Prozent, während Elektro-Pkw bereits über 20 Prozent erreichten.

In einem Positionspapier spricht sich der Branchenverband, der unter der Leitung der früheren Grünen-Politikerin Kerstin Andreae rund 2.000 Energieerzeuger, Stadtwerke und private Ladesäulenbetreiber vertritt, für eine Ausnahmeregelung beim Sonntagsfahrverbot für rein elektrische Lkw aus.

Das allgemeine Lkw-Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO) gilt in Deutschland seit dem Jahr 1956 an Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen. Sinn dieser Regelung ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, die Gewährleistung der Sonntagsruhe und die Entlastung des Straßenverkehrs zugunsten privater Fahrten. Bisher sieht der Gesetzgeber Ausnahmen fast ausschließlich für versorgungsrelevante Güter wie frische Lebensmittel vor. Reine Wirtschafts- oder Wettbewerbsgründe fanden bisher keine Berücksichtigung.

Der BDEW will nun Elektro-Lkw künftig generell vom Fahrverbot ausnehmen, um Speditionen einen konkreten wirtschaftlichen Anreiz zu bieten. „Uns geht es nicht um eine Aufhebung des Sonntagsfahrverbots insgesamt, sondern um eine Ausnahme für E-Lkw“, zitiert die „Automobilwoche“ die BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Wer auf E-Lkw umsteigt, hätte damit einen echten betrieblichen Vorteil.“ Ergänzend fordert der Verband unter anderem, Lärmschutzregeln für leise E-Lkw bei Nachtlieferungen zu lockern.

Weitere Forderungen des BDEW zur Förderung elektrischer Lkw-Flotten

Der BDEW kritisiert zudem die Vorgehensweise bei dem vom Staat geförderten initialen Lkw-Ladenetz. Das Verfahren verzerre durch die Komplettübernahme von Bau- und Betriebskosten den privaten Markt. Stattdessen sollten Flächen der Autobahn GmbH zügig für private Betreiber geöffnet, das Bauen im Außenbereich erleichtert und öffentliche Standorte über ein Flächenkataster zugänglich gemacht werden. Außerdem sollen erweiterte Risikoübernahmen und KfW-Kredite für den Ausbau von Megawatt-Ladeparks (MCS) ermöglicht werden, da Geschäftsbanken die Projekte noch als zu risikoreich einstufen.

Darüber hinaus dringt der Verband auf praxisnahe Regulierungen: Nach EU-Vorgaben sollten auch reservierbare Ladesäulen als öffentlich gelten und Elektro-Lkw-Parks von der Pflicht für EC- beziehungsweise Kreditkartenterminals befreit werden. Bei reinen B2B-Ladehubs wünscht sich der BDEW zudem auch Ausnahmen vom Eichrecht sowie Flexibilität bei Vandalismusschäden. Auch das Laden auf Betriebshöfen (Depotladen) soll klar für Dritte geöffnet und über die THG-Quote finanziell attraktiv gemacht werden.