MiSpeL-Entwurf: Branche fürchtet zu hohe Hürden beim Bidi-Laden

Die Bundesnetzagentur hat jüngst den Arbeitsstand zur gesetzlichen Marktintegration von Speichern veröffentlicht – die sogenannte MiSpeL-Festlegung ist eine wichtige Weiche für das bidirektionale Laden in Deutschland. Aus der Auto-und Energiebranche kommt jetzt jedoch scharfe Kritik – wenige Tage vor der geplanten Fertigstellung des Regelwerks.
Bild: Volkswagen AG
Die Bundesnetzagentur ist schon länger parallel dabei, die Stromnetzentgelte und die Marktintegration von Speichern zu reformieren – und zwar mittels der gesetzlichen Vorhaben AgNes („Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“) und MiSpeL („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“). Für bidirektionales Laden soll durch die Kombination beider Reformen der Durchbruch geebnet werden – so jedenfalls die Hoffnung der hiesigen Branche. Und zwar, indem der zurückgespeiste Netzstrom beim Bidi-Laden von verbrauchsabhängigen Entgelten und Umlagen befreit wird.Doch der Anfang August präsentierte Arbeitsstand zum MiSpeL schreckt diejenigen auf, die daraus kurz- bis mittelfristig ein Geschäft machen wollen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, haben die Autokonzerne BMW, Ford und die VW-Stromtochter Elli zusammen mit Energieunternehmen wie E.On, Octopus Energy, The Mobility House und Enpal einen Brandbrief an die Bundesnetzagentur geschickt. Das Schreiben liegt dem Handelsblatt nach eigenen Angaben vor. In dem Brief heiße es, die Behörde verfolge mit dem Entwurf zwar „grundsätzlich das richtige Ziel“. Aber der aktuelle Stand „enthält erhebliche technische, wirtschaftliche und operative Hürden, die den Markthochlauf von bidirektionalem Laden gefährden.“
Loic Geipel, Referent Klimaschutzpolitik beim Verband der Automobilindustrie (VDA), wird beim „Handelsblatt“ mit dem Worten zitiert: „Was aktuell seitens der Bundesnetzagentur geplant ist, macht bidirektionales Laden wirtschaftlich unattraktiv. Dadurch wird der Massenmarkt verunmöglicht.“ Auch ein namentlich nicht genannter, „großer deutscher Hersteller“ soll gegenüber dem Wirtschaftsmagazin geäußert haben, dass der aktuelle Stand „eine industriepolitische Niederlage wäre“.
Technisch möglich, regulatorisch unattraktiv
Worum geht’s? MiSpeL gilt als Weiche, um die Nutzung von E-Autos als Stromspeicher möglich zu machen, was zwar heute schon technisch funktioniert, aber regulatorisch erschwert wird. Denn bisher wird jede Kilowattstunde, die im Fahrzeug lediglich zwischengespeichert und anschließend zurück ins Netz gegeben wird, aus Netzentgelt-rechtlicher Sicht wie endgültig verbrauchter Strom behandelt.
Vereinfacht gesagt soll MiSpeL nun regeln, welche Strommengen beim bidirektionalen Laden als Verbrauch und welche lediglich als vorübergehend gespeicherter und später zurückgegebener Netzstrom gelten. AgNes entscheidet anschließend, welche Netzentgelte dafür anfallen. Das soll verhindern, dass Strom beim Laden und erneuten Einspeisen doppelt mit mengenabhängigen Kosten belastet wird.
MiSpeL soll also gewissermaßen die Strommengen am Ladepunkt zuordnen und vor allem bestimmen, welche gemessenen Mengen für Umlageprivilegien nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder für die EEG-Marktprämie berücksichtigt werden können. Die Regeln gelten ausdrücklich für öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte. Der große Kritikpunkt ist nun, dass nach zwei Jahren Arbeit am MiSpeL ein komplexes Regelwerk herausgekommen ist, dass zwei aus Sicht der Branche zu steinige Wege weist, wie man mit Bidi-Laden überhaupt wirtschaften kann.
Brache fürchtet zu hohe Einstiegshürde
Die erste Option ist der Einbau eines zweiten Zählers, der die Strommengen ins Auto und dann wieder heraus genau aufzeichnet – kurz gesagt: ebenso transparent wie teuer. „Der dafür in vielen Fällen nötige Umbau des Zählerschranks grenzt den Erlös erheblich ein und könnten viele Verbraucher abschrecken“, so das Credo der Branche laut dem „Handelsblatt“.
Die zweite Option ist eine Pauschallösung und richtet sich nur an Besitzer einer Photovoltaikanlage. Hier reicht der bereits vorhandene Zähler am Hausanschluss. Für die ersten 500 Kilowattstunden, die ins Netz gehen, erhält der Verbraucher die gewohnte staatliche Förderung über das EEG. Die Einspeisung direkt oberhalb dieser Grenze fällt in eine Pufferzone (ohne Solarförderung oder Erstattung von Gebühren bzw. Umlagen) und erst noch höhere Strommengen gelten pauschal als zurückgespeister Strom aus der E-Auto-Batterie, für den es eine Erstattung der gezahlten Netzentgelte und Umlagen geben soll.
Dieses Konstrukt hat die Bundesnetzagentur im Nachgang der 2025 gestarteten Konsultationen zum MiSpeL gewählt, um Missbrauch vorzubeugen – „etwa indem ein Ladepunkt angemeldet wird, ohne überhaupt ein E-Auto zu besitzen“, so das Handelsblatt. Dies wiederum lassen die Unterzeichner des Brandbriefs nicht gelten: Aus ihrer Sicht stehen die derart hochgezogenen Hürden in keinem Verhältnis zu einem möglichen Missbrauchsrisiko. Die für die Mehrheit stemmbare Pauschaloption werde so “für viele gänzlich unattraktiv“. Die Briefabsender schlagen ihrerseits die Streichung der Pufferzone und an deren Stelle eine Pflicht zur Direktvermarktung vor. „Staatliche Förderung über das EEG würde für die Pauschaloption damit komplett entfallen und einem entsprechenden Missbrauch vorbeugen.“ Und: „Auch Verbraucher ohne eigene Solaranlage sollen die Pauschaloption nutzen können“, zitiert das Handelsblatt aus dem Brief. Ansonsten verliere man das Potenzial für den Massenmarkt und den finanziellen Anreiz, weiter in Elektromobilität zu investieren.
Die Bundesnetzagentur verweist ihrerseits darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. „Wir haben einen Zwischenstand veröffentlicht, an dem wir aktuell noch arbeiten. Es bleibt unser Ziel, die Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten nachhaltig zu verbessern“, teilte die Behörde auf Anfrage des Handelsblatt mit.