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Regulativa

EU-Kommission will Ausschreibungen neu regeln: Mehr Europa, weniger China

EU-Kommission will Ausschreibungen neu regeln: Mehr Europa, weniger China

Die EU-Kommission will das Vergaberecht für öffentliche Aufträge neu regeln. Dadurch würde es leichter, Unternehmen von außerhalb der EU bei Ausschreibungen auszuschließen. Dabei hat die EU-Kommission u.a chinesische Firmen im Sinn. EU-Kommissar Stéphane Séjourné nannte als Beispiel die Elektrobusse von BYD. Doch die werden für EU-Kunden in Ungarn gebaut.

EU-Kommissar Stéphane Séjourné

Bild: EU-Kommission

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die Modernisierung und Vereinfachung des EU-Vergaberechts vorgestellt. Auch wenn es sich bislang nur um einen Enwurf handelt – EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen –, so birgt der Vorschlag doch einige Sprengkraft. Und er berührt auch wichtige Themen in der Elektromobilität, denn die neuen Regelungen würden künftig z.B. auch für die üblichen EU-weiten Ausschreibungen von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch ÖPNV-Betreiber gelten oder für Beschaffungen von Elektrofahrzeugen für die Fuhrparks von Kommunen und deren Eigenbetriebe, etwa Stadtreinigungen.

Idee hinter dem Vorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist es, dass Behörden und öffentlich kontrollierte Unternehmen diese Aufträge stärker nach strategischen Gesichtspunkten vergeben können. Dabei u.a. im Fokus: Unternehmen aus Drittstaaten jenseits der EU – also zum Beispiel China – sollen künftig deutlich einfacher als bislang aus Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.

EU-Kommissar nennt BYD-Busse als Beispiel

Stéphane Séjourné, EU-Kommissar für die Industriestrategie, nannte bei der Vorstellung der Pläne auch gleich ein konkretes Beispiel: „Nach der Verabschiedung dieser Reform wird es nicht mehr am europäischen Kommissar liegen, ob es BYD-Busse in Berlin gibt“. Zwar hat der dortige ÖPNV-Betreiber BVG keine (Elektro-) Busse des chinesischen Herstellers im Einsatz. Doch dürfte Séjourné damit auf die Bestellung von 200 Elektrobussen von BYD durch die Deutsche Bahn anspielen, um die es vergangenen Dezember viel Aufregung gab. So hatte damals Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) „mehr Standort-Patriotismus“ gefordert und davon gesprochen, diese Bestellung ärgere ihn.

Zwar galt schon bislang, dass nicht zwangsläufig das billigste Angebot eine Ausschreibung gewinnen musste. So hatte beispielsweise die Deutsche Bahn neben den Anschaffungskosten auch Energieverbrauch, Instandhaltungsaufwand und weitere Qualitätskriterien betrachtet – sowie auch die Lage der Produktionsstandorte, den Umfang des Servicenetzes und die ökologische, ökonomische und soziale Verantwortung (CSR) der künftigen Lieferanten.Und neben BYD, das nur fünf Prozent des Auftragsvolumen gewonnen hat, ging der Löwenanteil an den deutschen Hersteller MAN.

Jedoch sagt die EU-Kommission nun, der Ausschluss von Firmen aus Drittländern bei Vergabeverfahren müsse weiter vereinfacht werden. So sollen „europäische Präferenzkriterien“ geschaffen werden. Sie sollen sicherstellen, dass die öffentlichen Ausgaben die Sicherheit, die Resilienz und den fairen Wettbewerb in der EU unterstützen, indem schädliche Abhängigkeiten verringert, unlautere Praktiken bekämpft und die industriellen Kapazitäten in Europa gestärkt werden. Verpflichtend sollen diese „europäische Präferenzkriterien“ aber nicht werden, sondern nur eine juristisch wasserdichte Option für Ausschreibungen sein. Zudem sollen künftig u.a. auch Qualitätskriterien stärker gewichtet werden als der bloße Preis.

Strategischer Hebel, den andere Staaten schon nutzen

„Es ist ein strategischer Hebel – und zwar in einer Zeit, in der insbesondere China, Indien, die Vereinigten Staaten und alle heutigen Großmächte diesen Handlungshebel als Teil ihrer eigenen Industrie- und Wirtschaftsstrategien nutzen“, sagte Séjourné, der als enger Verbündeter des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gilt.

Dabei soll es eine Liste von Ländern geben, die mit den EU-Staaten gleich behandelt werden, weil sie ihrerseits ebenfalls EU-Unternehmen Zugang zu Ausschreibungen gewähren. Nach aktuellem Stand sollen auf dieser Liste in jedem Fall Großbritannien und die USA stehen, dagegen eben nicht China.

Beispiel BYD unglücklich gewählt: E-Busse aus Ungarn

Doch nochmal zurück zum chinesischen Fahrzeughersteller BYD: Auch wenn es ein plakatives Beispiel von Séjourné war und wohl auch als Seitenhieb gegen die deutsche Bundesregierung gedacht war, die bisher den Marktzugang für chinesische Unternehmen nicht einschränken wollte – aktuell ist noch unklar, ob sich BYD künftig von Elektrobus-Ausschreibungen in der EU ausschließen ließe. Denn dessen E-Busse für den europäischen Markt werden bereits seit 2017 im BYD-Werk Komárom gefertigt, das im EU-Mitgliedsland Ungarn liegt. Dort hat BYD seitdem Hunderte Arbeitsplätze vor allem für EU-Bürger geschaffen.

Auch die rund 200 Elektro-Überlandbusse, die die Deutsche Bahn Ende 2025 bei BYD bestellte, sollen dort gefertigt werden. Der Fall zeigt deshalb, dass „chinesischer Hersteller“ und „in China produziertes Fahrzeug“ nicht gleichzusetzen sind, zumal die Busse von einer ungarischen BYD-Tochtergesellschaft gefertigt wird, die regelmäßig an den Ausschreibungen in der EU teilnehmt. Somit ist faktisch auch kein direkt chinesisches Unternehmen der Vertragspartner.

Durch die geplanten neuen EU-Vergaberegeln wäre ein solcher BYD-Bus daher nicht automatisch ausgeschlossen. Der Entwurf unterscheidet zwischen dem Ursprung des Unternehmens und dem Ursprung der Ware: Entscheidend wäre nach jetzigem Stand wohl, ob ein in Ungarn gefertigte Elektrobus nach den EU-Zollregeln als EU-Ursprungsware gilt. Zusätzlich könnten öffentliche Auftraggeber künftig Anforderungen an den EU-Anteil bestimmter Komponenten stellen.