Vier Millionen Euro für E-Mobilität: Österreich startet neues Förderprogramm

In Österreich geht das Förderprogramm „Zero Emission Mobility plus 2026“ mit vier Millionen Euro Budget an den Start, um E-Mobilität schneller auf die Straße zu bringen. Im Fokus stehen vier Praxisschwerpunkte von emissionsfreien Fahrzeugen und Ladetechnik bis hin zum gezielten Wallbox-Ausbau in bestehenden Wohngebäuden.
Bild: Mer Germany
Das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat mit „eMove Austria“ als zentraler Dachmarke und Förderinitiative für den Ausbau der emissionsfreien Mobilität das Förderprogramm „Zero Emission Mobility plus 2026“ gestartet und stellt dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wird durch den Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung finanziert und soll Wirtschaft und Forschung dabei helfen, vielversprechende Entwicklungen schneller aus dem Labor auf die Straße zu bringen.
Die Initiative des Bundesministeriums setzt dabei beim Mobilitätswandel als Wirtschaftsfaktor an und möchte Projekte fördern, die in der Praxis erprobt werden können. Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, Bernd Vogl, erklärt: „Mit unserem Programm wollen wir Lösungen für ein leistbares, modernes und effizientes Mobilitätssystem ermöglichen. Entscheidend dafür ist es, Forschung und praktische Anwendung zusammenzubringen, damit innovative Technologien zeitnah umgesetzt werden können und Wertschöpfung in Österreich schaffen.“
Mobilitätsminister Peter Hanke sieht großes Chancenpotenzial: „Zero-Emission-Technologien sind volkswirtschaftlich wichtig für Österreich. Als eines der neun Stärkefelder der Industriestrategie Österreich 2035 leisten Mobilitätstechnologien einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer industriellen Innovationskraft, der heimischen Wertschöpfung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere im Bereich der E-Mobilität, die wir mit eMove Austria unterstützen, eröffnen sich (Export-)Chancen für österreichische Unternehmen bzw. den Standort Österreich. Mit Zero Emission Mobility plus unterstützen wir gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds Innovationen und stärken Österreichs Position in internationalen Wertschöpfungsketten.“
Vier Ausschreibungsschwerpunkte
Fördergelder sollen nicht nur in klassische E-Autos fließen, sondern die geförderten Bereiche gliedern sich in vier zentrale Säulen:
Im ersten Schwerpunkt „Zero Emission Vehicles“ liegt der Fokus auf der Entwicklung lokal emissionsfreier Fahrzeuge, von Pkw über Busse und Lieferwagen bis hin zu Spezialfahrzeugen für Bau und Logistik. Welches Antriebssystem gewählt wird, bleibt den Bewerbern überlassen. Batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzellen und Wasserstoffverbrenner sind gleichermaßen förderfähig.
Der zweite Schwerpunkt „Zero Emission Infrastructure“ deckt den Ausbau der Betankungs- und Ladeinfrastruktur ab, darunter Schnellladesysteme, Wasserstofftankstellen sowie die intelligente Netzanbindung.
Im dritten Schwerpunkt „Integrierte Systemische Lösungen für Fahrzeug und Infrastruktur“ werden Fahrzeuge und Infrastruktur zu Gesamtsystemen verknüpft, beispielsweise in Verbindung mit Sharing-Modellen oder dem öffentlichen Nahverkehr.
Der vierte Schwerpunkt „Ladeinfrastruktur im Bestandswohnbau“ widmet sich gezielt den technischen, rechtlichen und organisatorischen Hürden beim Nachrüsten von Ladeinfrastruktur in bestehenden Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern.
Fördersummen und Voraussetzungen
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte stehen pro Vorhaben bis zu 1,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von maximal drei Jahren zur Verfügung. Der Fördersatz reicht je nach Projektart und Organisation bis zu 85 Prozent. Der Spezialschwerpunkt für den Wohnbau wird als Dienstleistung ausgeschrieben und mit bis zu 100.000 Euro vollfinanziert.
Anträge können ab sofort und bis zum 10. Februar 2027 um 12:00 Uhr digital über das eCall-Portal der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. Falls im Projekt der Bau großer Testanlagen geplant ist, fordert die Abwicklungsstelle ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 13. Januar 2027.