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Tesla FSD (Supervised) nun auch in Tschechien erlaubt

Tesla FSD (Supervised) nun auch in Tschechien erlaubt

Mit Tschechien erkennt ein weiterer EU-Staat die vorläufige Genehmigung für FSD (Supervised) aus den Niederlanden an. Damit darf Teslas Fahrerassistenzsystem nun in sieben Mitgliedsländern der Europäischen Union genutzt werden - und eine Abstimmung über eine EU-weite Genehmigung steht kurz bevor.

Bild: Tesla

Tesla hatte im April erstmals in Europa eine Zulassung für sein System namens Full Self-Driving (Supervised) oder kurz FSD (Supervised) erhalten, und zwar von der niederländischen Verkehrsbehörde RDW. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine normale EU-Typgenehmigung, sondern eine vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858. Der Artikel ist für neue Technologien bzw. technische Konzepte gedacht, die von den bestehenden EU-Vorschriften noch nicht vollständig abgedeckt werden.

Andere EU-Mitgliedstaaten haben seitdem die Möglichkeit, diese vorläufige Genehmigung von Tesla FSD innerhalb ihres Hoheitsgebiets anzuerkennen. Und genau das hat nun Tschechien getan. Zuvor hatte das tschechische Verkehrsministerium in den vergangenen Monaten die Funktionsweise des Systems und die Bedingungen seiner Zulassung in der Europäischen Union eingehend geprüft, Gespräche auf europäischer Ebene sowie mit Tesla-Vertretern geführt und die im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens eingereichten technischen und betrieblichen Unterlagen und bewertete deren Relevanz für die Entscheidungsfindung in der Tschechischen Republik geprüft.

Tesla FSD soll Tschechien zum Vorreiter machen

„Tschechien gehört zu den europäischen Vorreitern im Bereich autonomer Fahrtechnologien. Wir wollen die Voraussetzungen für deren Entwicklung und schrittweise Einführung schaffen und gleichzeitig angemessene Sicherheitsstandards und eine entsprechende behördliche Aufsicht gewährleisten“, sagt Tschechiens Verkehrsminister Ivan Bednárik zur Freigabe von Tesla FSD (Supervised).

Tschechien folgt damit dem Beispiel fünf anderer EU-Staaten, die die niederländische Genehmigung bereits anerkannt haben: Als erstes anderes EU-Land erkannte Litauen am 20. Mai diese Genehmigung an, gefolgt von Estland am 29. Mai, Dänemark am 9. Juni und Belgien am 10. Juni. Nach einer knapp dreimonatigen Pause kam Slowenien am 7. September hinzu; das Land war damit das sechste EU-Mitglied neben den Niederlanden, das die niederländische Genehmigung anerkannte. Tschechien folgte nun am 21. September und ist damit das siebte EU-Land, in dem FSD (Supervised) vorläufig genutzt werden darf.

Zudem steht womöglich eine Abstimmung über die EU-weite Anerkennung der niederländischen Genehmigung von FSD (Supervised) bevor. Laut einer Tesla-Pressemitteilung von Anfang September kommt es demnach vielleicht bereits am 6. Oktober zu einem entsprechenden Votum. Für die qualifizierte Mehrheit ist die Zustimmung durch 15 von 27 Mitgliedstaaten im zuständigen Gremium Ausschuss Technical Committee – Motor Vehicles (TCMV) erforderlich, wobei zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung abgedeckt werden müssen.

Tesla stellt FSD-Dashboard bereit

Um die EU-Entscheider von der Zuverlässigkeit von FSD (Supervised) zu überzeugen, das laut dem Hersteller sogar Leben retten kann, hat Tesla ein Dashboard ins Web gestellt, in dem sich u.a. Zahlen zu bereits mit dem Assistenzsystem zurückgelegten Strecken und Unfällen finden.

Tesla hatte FSD einst als Lösung für autonomes Fahren vermarktet, bis die US-Behörden einschritten. Denn vollständig autonome Fahrten ohne Aufmerksamkeit der Person hinterm Steuer („hands-off, eyes-off“) sind mit FSD nicht möglich. Daher trägt FSD mittlerweile auch den Zusatz „supervised“ bzw. „überwacht“. Heute wird FSD (Supervised) als ein fortschrittliches Fahrerassistenzsystem (ADAS) auf SAE-Level 2 (teilautomatisiertes Fahren) eingestuft. Das System ermöglicht grundsätzliche eine automatische Tür-zu-Tür-Fahrt, jedoch muss der Fahrer jederzeit bereit sein, das Steuer zu übernehmen.