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Politik

NRW füllt Fördertopf für Ladeinfrastruktur wieder auf

NRW füllt Fördertopf für Ladeinfrastruktur wieder auf

Nordrhein-Westfalen nimmt seine Förderung für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern und in Logistikdepots wieder auf. Das Bundesland stellt für diese Bereiche über das Förderprogramm „progres.nrw“ zusätzlich 25 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 bereit. Anträge können ab sofort wieder gestellt werden.

Mit der Mittelaufstockung will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gezielt jene Bereiche fördern, in denen es keine Unterstützung durch den Bund gibt. Anträge können dank des um 25 Millionen Euro erweiterten Budgets ab sofort wieder bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Zwischenzeitlich wurden Anträge in den beiden Bereichen nicht mehr entgegengenommen. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur kommentiert: „Wir schaffen neue Ladeinfrastruktur da, wo der Ausbau noch zusätzliche Impulse braucht – damit Mieterinnen und Mieter leichter umsteigen und Speditionen ihre Flotten auf E-Lkw umstellen können. Das ist die richtige Investition zur richtigen Zeit.“

Gefördert werden mit den zusätzlichen Mitteln wieder Ladepunkte an Mehrparteienhäusern (ab zwei Wohneinheiten, Gebäude mit maximal fünf Stellplätzen), wobei die Zuschüsse von Vermietern, Mietern oder kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften beantragt werden können. Und auch beantragbar ist erneut die Förderung für Schnellladepunkte an Logistikdepots. „Das Land stellt hierfür allein für 2026 erneut sieben Millionen Euro bereit“, teilen die Verantwortlichen mit. Die Höchstfördersumme sinkt bei Depot-Schnellladern aber von 40.000 auf 30.000 Euro.

Konkret können in NRW ansässige Antragsteller sich folgende Förderungen sichern:

Für Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern können maximal 1.500 Euro je Ladepunkt beantragt werden.

Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge: Der Förderhöchstbetrag beträgt hier nun 30.000 Euro je Ladepunkt (bei einer Förderquote von 30 Prozent).

Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Die höchstmögliche Förderung beträgt 1.500 Euro je Ladepunkt.

Förderung zur Erstellung von Konzepten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Fahrzeugen

Ambulante soziale Dienste und Kommunen können für elektrisch betriebene Kleinst- und Kleinwagen 3.000 Euro je Fahrzeug sowie Zuschüsse für Ladepunkte beantragen. Kommunen erhalten darüber hinaus maximal 8.000 Euro bei der Beschaffung leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Alle Förderungen sind auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg unter progres.nrw zu finden und können dort ab sofort wieder beantragt werden. Erst Mitte Februar hatte die Landesregierung das Programm nach einer rund zweimonatigen Förderpause wieder in Kraft gesetzt. Die Pause diente zur Überarbeitung der zugrundeliegenden Richtlinien.

In progres.nrw bündelt Nordrhein-Westfalen seine förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land. Neben der E-Mobilität werden auch bestimmte Bereiche der Klimaschutztechnik bezuschusst. 2025 hat das Land ausschließlich im eMobility-Bereichen nach eigenen Angaben etwa 20 Millionen Euro ausgeschüttet und dabei den Aufbau von rund 7.000 Ladepunkten unterstützt.

Mit der neuen Förderrichtlinie soll es bei den Zuschüssen künftig übrigens unbürokratischer zugehen: Damit Anträge schneller bewilligt werden können, erhalten die Förderprogramme schrittweise ein automatisiertes Prüfverfahren. Dies sei als Pilotprojekt Teil des neuesten Entlastungspakets der Landesregierung, hieß es im Februar.