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Sonstiges

Das neue Gesetz wird die Autovermietungen treffen. Geldstrafen von bis zu 30.000 Złoty sowie eine verpflichtende Überprüfung der Führerscheinkriterien.

Das neue Gesetz wird die Autovermietungen treffen. Geldstrafen von bis zu 30.000 Złoty sowie eine verpflichtende Überprüfung der Führerscheinkriterien.

Kurz gesagt:

Haben Sie ein gerichtliches Führverbot? Dann können Sie kein Auto mieten!

Die Regierung möchte die Vorschriften verschärfen. Die Mietwagenfirmen werden den Status des Kunden überprüfen.

Es wird Geldstrafen für Unternehmer geben, die ein Fahrzeug an eine Person mit gültigem Führverbot weitergeben.

Die maximale Strafe kann bis zu 30.000 Złoty betragen.

Die neuen Vorschriften sollen auch Motorräder, Quads sowie Schiffe und Flugzeuge umfassen.

Mietwagenfirmen unter Strafe

Das Justizministerium hat eine Verschärfung der Vorschriften für Mietwagenfirmen angekündigt. Die Regierung plant, zu Artikel 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes einen neuen Absatz hinzuzufügen, der Geldstrafen für Unternehmer vorsieht, die ein Fahrzeug an eine Person mit gültigem Führverbot weitergeben. Die maximale Strafe kann 30.000 Złoty betragen – das ist die Obergrenze für Geldstrafen im polnischen Recht.

Die Änderung beschränkt sich nicht ausschließlich auf Autos. Die neuen Vorschriften sollen auch Motorräder, Mopeds sowie sogar Schiffe und Flugzeuge umfassen. Es handelt sich dabei um eine Reaktion auf das wachsende Problem der Fahrer, die trotz gerichtlicher Verbote weiterhin ans Steuer steigen. Laut Daten der Polizeihauptverwaltung wurden im Jahr 2025 insgesamt 16,7 Tausend Personen festgenommen, die trotz Verbots gefahren sind, sowie 10,1 Tausend Fahrer, die eine Entscheidung des Landrats zur Entziehung der Fahrerlaubnis ignorierten.

Nur zur Erinnerung: Im ersten Halbjahr 2026 traten Vorschriften in Kraft, die es Gerichten ermöglichen, in solchen Fällen das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Nun will die Regierung eine weitere Lücke schließen, nämlich die Möglichkeit, ein Auto zu mieten.

Die Mietwagenfirmen werden sicherer sein. Im Falle eines Unfalls, der durch einen Fahrer mit Fahrverbot verursacht wird, können finanzielle Verpflichtungen und Formalitäten auf dem Unternehmen lasten, das das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat. Das neue Gesetz soll dies verhindern.

Wie ist die Situation derzeit?

Auch das Verfahren bei der Kundenbetreuung wird sich ändern. Bisher beschränkte sich das Personal des Mietwagenunternehmens darauf, den Führerschein zu überprüfen. Nach Inkrafttreten neuer Vorschriften muss es den Status der Fahrerlaubnis im System mObywatel oder auf der Website moj.gov.pl überprüfen. Die Übergabe eines Fahrzeugs an eine Person ohne Führerschein kann für das Unternehmen zu einer Geldstrafe führen.

Die neuen Vorschriften sollen das Umgehen des Führverbots erschweren. Wenn ein Fahrer sein eigenes Auto aufgrund von Beschlagnahme verlor, konnte er bisher einfach ein Fahrzeug mieten und weiter gegen das Gesetz verstoßen. Nach den Änderungen soll dies deutlich schwieriger werden.

Mietwagenunternehmen zum Zeitpunkt des Wintersolstices

Die neuen Vorschriften treten zu einer Zeit in Kraft, die bereits jetzt eine schwierige Phase durchläuft. Laut einer Analyse von IBRM Samar endete der Rent a Car-Sektor das Jahr 2025 mit einem Rückgang der Fahrzeuganzahl in der Flotte um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es handelt sich dabei um die erste so deutliche Verlangsamung nach Jahren des Wachstums.

Der Autovermietungssektor ist angesichts der Konjunktur empfindlich. Wenn Unsicherheiten zunehmen, verzichten Kunden – sowohl Geschäftskunden als auch Privatpersonen – häufiger auf die Miete eines Autos. Das wirkt sich unmittelbar auf die Nachfrage aus.

Gleichzeitig ist der Markt sehr zersplittert. PZWLP vereint sechs große Netzwerkvermieter, deren Gesamtflotte (ohne Sixt Polska) Ende 2025 18,4 Tausend Fahrzeuge umfasste. In Polen gibt es jedoch mehrere Tausend kleinere Unternehmen – von kurzfristigen Mietwagenfirmen bis hin zu Anbietern für Flughafendienstleistungen und Assistance-Service. Die Einführung einer verpflichtenden Fahrerüberprüfung trifft diese am wenigsten, denn gerade die kleinen Unternehmen verfügen über die geringsten Ressourcen, um neue Verfahren schnell umzusetzen.

Die Polen ändern ihre Einstellung zum Auto. Der Mietwagen wird zur Norm

Trotz der Schwierigkeiten in der Branche bleibt die Nachfrage nach Autovermietungen hoch. Laut Daten aus dem Bericht von SIXT Polska haben bereits 64 Prozent der Polen einen Mietwagendienst in Anspruch genommen. Auch die Denkweise bezüglich der Mobilität ändert sich – das Auto ist nicht mehr ein selbstverständliches Gut, sondern wird zu einem Service.

Häufig mieten Personen im Alter von 25 bis 39 Jahren, die Flexibilität schätzen und sich nicht immer ein Auto leisten können. Der Automietwesen ist nicht mehr ausschließlich auf große Städte beschränkt. In Ballungsräumen nutzen es 72 Prozent der Befragten, doch in kleineren Ortschaften und auf dem Land ist der Anteil der Nutzer fast verdoppelt – von 36–37 Prozent auf 62–64 Prozent.

Die Gründe für die Miete sind vielfältig. Es handelt sich um Urlaubsreisen, Wochenendausflüge, besondere Anlässe, Probefahrten vor dem Kauf eines Autos oder berufliche Verpflichtungen. Für 39 Prozent der Befragten ist die Miete einfach eine Möglichkeit, mobil zu bleiben, wenn das eigene Auto in der Werkstatt ist.

Der Automietwesen wird somit zu einem alltäglichen Service und nicht mehr zum Luxus. Neue Vorschriften könnten jedoch die Marktdynamik verändern, da sie die Betriebskosten erhöhen, den Kundenprüfungsprozess verlängern und das Risiko für Unternehmer steigern.

Oskar Włostowski