London erwägt, die Ausstellung neuer Taxilizenzen an Elektrofahrzeuge zu knüpfen.

Transport for London (TfL) hat eine Konsultation zu strengeren Lizenzvorschriften für Fahrdienst-Plattformen wie Uber gestartet. TfL erwägt, ab 2028 alle neu lizenzierten Fahrzeuge völlig elektrisch zu machen. Fahrzeuge, die für Rollstuhlfahrer zugänglich sind, erhalten eine Übergangsfrist bis Juli 2030.
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Laut den Vorschlägen, die nun der Öffentlichkeit zur Konsultation vorgelegt wurden, dürfen ab 2028 nur vollständig batterieelektrische Fahrzeuge für neue Privatfahrzeuglizenzen in Frage kommen.
Die vorgeschlagene Verordnung würde auf Fahrzeuge zutreffen, die über Fahrdienst-Apps wie Bolt, Lyft und Uber bestellt werden, sowie auf herkömmliche Minicabs – nicht jedoch auf taxispezifisch regulierte Taxis. Fahrzeuge mit Benzinmotor, Dieselmotor, mildem Hybridantrieb, vollhybriden Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb wären von den neuen Lizenzen für PHV-Fahrzeuge ausgeschlossen. Für rollstuhlgerechte Fahrzeuge würde die Vorschrift ab Juli 2030 in Kraft treten. Die Konsultation läuft bis zum 2. Dezember 2026.
TfL rechtfertigt diese Initiative mit der Notwendigkeit, die Luftverschmutzung sowie die CO₂-Emissionen durch den Straßenverkehr zu verringern. Laut Prognosen der Behörde könnten die Stickoxidemissionen aus dem Fuhrpark von PHV-Fahrzeugen innerhalb der ersten zehn Jahre um neun Prozent und die CO₂-Emissionen um 35 Prozent sinken. Über einen Zeitraum von 18 Jahren wären Reduzierungen von bis zu 97 Prozent für beide Emissionsarten möglich. Es handelt sich dabei jedoch nur um Schätzungen.
Mehr als ein Drittel der Flotte ist nun vollständig elektrisch
Die Mietflotte der Stadt hat bereits ein erhebliches Maß an Elektrifizierung erreicht. Stand September berichtete TfL, dass 35,5 Prozent der 94.661 lizenzierten Mietfahrzeuge in London vollständig batterieelektrische Fahrzeuge waren. Weitere 35,2 Prozent waren Plug-in-Hybride. Das bedeutet, dass mehr als 70 Prozent der Flotte mindestens bedingungslos emissionsfrei fuhren.
Neben der Elektrifizierung plant TfL weitere Änderungen an den Lizenzvorschriften. Ab März 2027 werden PKW mit Wasserstoffantrieb, die zehn Jahre oder älter sind, nicht mehr berechtigt sein, eine gültige Lizenz beizubehalten. Die Behörde beabsichtigt außerdem, die Verlängerungsfrist für abgelaufene Taxi- oder PKW-Lizenzen von derzeit zwei Jahren auf zwölf Monate zu verkürzen. Wird diese Frist überschritten, wird das Fahrzeug als neue Anmeldung behandelt und muss die zu diesem Zeitpunkt geltenden Lizenzanforderungen erfüllen. Zudem werden neue Genehmigungen für Umwandlungssysteme für alternative Kraftstoffe wie Flüssiggas und komprimiertes Erdgas sowie für zusätzliche Abgastrennungsanlagen eingestellt.
Noch keine endgültige Entscheidung
„Aufbauend auf den bereits erzielten Fortschritten legen diese Konsultationen unsere Vorschläge vor, um diese Errungenschaften zu stärken und den Übergang zu einer flottenlosen Mobilität voranzutreiben“, sagte Christina Calderato, Strategiedirektorin bei TfL. Die Behörde betont die Bedeutung von Fahrdiensten für eine Tür-zu-Tür-Mobilität, insbesondere in Gebieten, in denen das öffentliche Verkehrsnetz Lücken aufweist. Die vorgeschlagenen Regeln sind jedoch noch immer nur Vorschläge. Ob und in welcher Form sie umgesetzt werden, hängt vom weiteren Konsultations- und Entscheidungsprozess ab.