Japan bietet bis zu 7.300 € für den Kauf eines Elektroautos an, aber unter einer Bedingung.


Japan bietet großzügige Unterstützung an, um den Verkauf von Elektroautos zu beschleunigen. Ein Toyota bZ4X erhält beispielsweise eine Unterstützung in Höhe von etwa 7 300 Euro. Die Empfänger müssen das Fahrzeug jedoch vier Jahre lang behalten, andernfalls müssen sie den gesamten oder einen Teil des Betrags zurückzahlen.
Unterstützung mit einer Vierjahresfrist
Schon seit einigen Monaten hat die japanische Regierung beschlossen, alles zu tun, um die Preise von Elektroautos zu senken. Im Fall des Toyota bZ4X kann die Unterstützung bis zu einem Betrag von 7.300 € erreichen, was etwa 1,3 Millionen Yen entspricht. Das ist eine ausreichend hohe Summe, um die Preisstrategie des SUV zu verändern und dessen Verkäufe auf dem heimischen Markt zu fördern. Doch Vorsicht: Tokio verlangt eine Gegenleistung...
Ab dem Registrierungsdatum unterliegt das Fahrzeug einer vierjährigen Beschränkung. Mit dieser neuen Regel wollen die japanischen Behörden verhindern, dass ein Käufer staatliche Unterstützung erhält und das Auto anschließend sofort weiterverkauft – möglicherweise mit einem Gewinn am Ende.
Weiterverkaufen ist möglich, aber man muss zurückzahlen
Es sei dennoch klargestellt, dass es sich nicht um ein vollständiges Verkaufsverbot handelt. Tatsächlich kann der Eigentümer sein Auto vor Ablauf der vier Jahre verkaufen, muss jedoch im Voraus die Genehmigung des für das Programm zuständigen Zentrums einholen. Anfragen, die nach der Transaktion gestellt werden, sind nicht zulässig. Zudem muss ein Teil der Unterstützung in proportionaler Höhe zur verbleibenden Dauer zurückgezahlt werden.
Auch interessant
Interview: Was bleibt von Mazda im mit dem Chinesen Changan entwickelten CX-6e übrig?
Für eine maximale Subvention würde ein Verkauf nach einem Jahr beispielsweise zur Rückerstattung von etwa 75 % des erhaltenen Betrags (5.500 €) führen. Nach zwei Jahren sinkt dieser Anteil auf 50 % und nach drei Jahren auf 25 %. Die Behörden des Landes betonen, dass ein Verkauf ohne Genehmigung zur vollständigen Rückerstattung führen kann.
Sogar ein Geschenk kann als Übertragung angesehen werden
Zudem verwendet das System eine sehr weite Definition von „Übertragung“. Es geht nicht nur um den Verkauf: Auch die Übernahme durch einen Händler, eine Übertragung an einen Angehörigen, ein Geschenk, die Vermietung oder sogar die Verwendung des Autos als Sicherheit für einen Kredit fallen darunter. Dasselbe gilt für die Verschrottung … Es ist unmöglich, sich zu drücken!
Es gibt Ausnahmen, insbesondere wenn ein Fahrzeug durch eine Naturkatastrophe oder bei einem Unfall zerstört wird, für den der Eigentümer nicht verantwortlich ist. Dennoch ist ein administrativer Aufwand erforderlich. Japan verfolgt daher eine klare Strategie: Der Bonus ist großzügig, soll aber langfristig den Einsatz von Elektroautos fördern und nicht opportunistische Handlungen.