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Die DGT konzentriert sich auf diese Kindersitze, die im Internet verkauft werden: Einige sind direkt illegal.

Die DGT konzentriert sich auf diese Kindersitze, die im Internet verkauft werden: Einige sind direkt illegal.

11/09/2026 12:30

Aufgeführt am

11/09/2026 12:30

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Der Kauf eines Kindersitzes im Internet kann dazu führen, dass man ein Produkt erhält, das in Spanien nicht einmal für den Gebrauch zugelassen ist. Die Generaldirektion für Verkehr hat vor der Verfügbarkeit von Kindersicherungssystemen gewarnt, insbesondere auf Plattformen außerhalb der Europäischen Union, die nicht den erforderlichen Standards entsprechen und trotz fehlender anerkannter Homologierung verkauft werden können.

Die Behörde fordert, diesem Typ von Angeboten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und zu verhindern, dass der Preis das einzige Kriterium für den Kauf ist. Das Problem betrifft nicht nur die Qualität des Produkts: Ein Kindersitz, der den europäischen Homologierungsprozess nicht bestanden hat, ist illegal und darf auf den spanischen Straßen nicht verwendet werden, wie die DGT ausdrücklich betont.

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Das orangefarbene Etikett ist ein wichtiger Hinweis darauf, ob der Kindersitz legal ist.

Die aktuelle Referenz für die in Europa verkauften neuen Kindersitze ist die Verordnung ECE R129. Die DGT empfiehlt, vor dem Kauf zu überprüfen, ob das Gerät diese Homologierung aufweist, und weist als Identifikationsmerkmal das orangefarbene Etikett hin, das auf der Struktur selbst angebracht ist und dort die Informationen zur Zertifizierung enthält.

Diese Überprüfung ist bei Käufen über externe Portale von besonderer Bedeutung. Tráfico betont, dass im Internet Modelle gefunden werden können, die nicht den europäischen Vorschriften entsprechen, sowie sogar Produkte ohne gültige Homologierung jeglicher Art. In solchen Fällen ist zwar ein Kauf und Versand nach Spanien möglich, ihre Verwendung ist jedoch nicht gestattet.

Diese Warnung kommt außerdem in einem Kontext, in dem die Nutzung von Kindersicherungssystemen weiterhin erhebliche Mängel aufweist. Laut den von der DGT veröffentlichten Daten wird nur 46 Prozent der Kinder ordnungsgemäß in ihrem Kindersitz geschützt, während die WHO schätzt, dass zwischen 30 und 60 Prozent dieser Geräte falsch verwendet werden.

Die Pflicht in Spanien hängt von der Körpergröße des Kindes ab

Die spanische Verordnung besagt, dass Minderjährige mit einer Körpergröße von 135 Zentimetern oder weniger einen zugelassenen und ihren Bedürfnissen angepassten Kindersicherungssystem verwenden müssen. In Pkw mit bis zu neun Sitzplätzen müssen sie dies grundsätzlich auf den Rücksitzen tun, sofern keine Ausnahmen durch die Allgemeinen Verkehrsregeln vorgesehen sind.

In allen Autos ab 2014 wurde das ISOFIX-System nach Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2012 verpflichtend.

Die Sicherheit hängt auch nicht allein davon ab, ob ein zertifizierter Kindersitz vorhanden ist. Die Vorschriften verlangen, dass diese Systeme gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Anweisungen installiert werden, da eine falsche Befestigung ihre Schutzwirkung erheblich verringern kann. Die DGT empfiehlt außerdem, die Verwendung eines SRI so lange wie möglich – bis zu etwa 150 Zentimetern – fortzusetzen, sofern dies für das Kind geeignet ist.

Die Nichtnutzung des obligatorischen Sicherheitsgurts hat ebenfalls administrative Konsequenzen. Die Verstöße können mit einer Geldstrafe von 200 Euro sowie dem Entzug von vier Punkten auf der Fahrerlizenz geahndet werden, wenn der Fahrer dafür verantwortlich ist. Deshalb geht die Warnung des Verkehrsamtes bezüglich im Internet gekaufter Kindersitze über eine bloße Verbrauchsempfehlung hinaus: Vor der Nutzung ist es unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass die Sitze eine gültige Homologierung für Europa haben.