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Politik

Frankreich berät über Förderkriterien für E-Autos

Frankreich berät über Förderkriterien für E-Autos

Frankreichs Ministerium für ökologischen Wandel hat eine Konsultation eingeleitet, um die Kriterien für die Umweltbewertung von Elektrofahrzeugen anzupassen. Diese bestimmt in Frankreich über die Förderfähigkeit der Stromer. Ziel ist es, eine dritte Fahrzeugkategorie einzuführen, wobei in diesem Zuge die Förderkriterien für die bisher dominierende Kategorie strenger werden könnten.

Bild: Ionity

Seit Ende 2023 ist die direkte E-Auto-Kaufförderung (früher als Umweltbonus, jetzt als „Starthilfe für Elektrofahrzeuge“ bezeichnet) in Frankreich an einen „Umwelt-Score“ gekoppelt. Das heißt: Die Förderfähigkeit hängt vom CO2-Ausstoß der Fahrzeuge bei ihrer Produktion und ihrem Transport ab.Dahinter steckt vereinfacht gesagt eine verkappte „Made-in-Europe“-Taktik, denn der Kohlestrom und der lange Transportweg disqualifiziert beispielsweise China-Stromer von vornherein für die Kaufprämie. Mit der Umbenennung in „Starthilfe für Elektrofahrzeuge“ wurde vor einiger Zeit zwar die Finanzierungsart geändert (nicht mehr der Staat kommt auf, sondern via das sogenannte CEE-System die Energieversorger), doch die Kopplung an den „Umwelt-Score“ besteht bis heute.

Allerdings steht er nun offenbar vor einer Reform: Frankreichs Ministerium für ökologischen Wandel hat eine bis zum 7. Oktober Konsultation eingeleitet, um den Score weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei gemäß den Entwürfen eine dritte Fahrzeugkategorie. Hintergrund ist, dass es aktuell Bewertungskriterien für zwei Kategorien gibt: Einerseits für Fahrzeuge mit mindestens fünf Sitzplätzen, einem Kofferraumvolumen von mindestens 200 Litern und einer E-Reichweite von mindestens 170 Kilometern – und andererseits für alle anderen. Einzig: So gut wie alle Fahrzeuge fallen in erstere Kategorie, sodass die Regierung diese nun nochmals auftrennen will.

Der Entwurf sieht nun vor, eine Kategorie für größerer Elektrofahrzeuge zu schaffen (mindestens sieben Sitze, Kofferraumvolumen von mindestens 410 Liter, E-Reichweite von mindestens 550 Kilometern). Die Crux: Diese neue Kategorie soll die derzeitigen Anforderungen an den CO₂-Äquivalentwert der Fünfsitzer übernehmen, wie das Portal Automobil Propre betont. Aktuell gilt ein Höchstwert von 21.000 kg CO₂-Äquivalent für eine Förderung. Während die Siebensitzer nun diese Vorgabe übernehmen, müssen laut den aktuellen Entwürfen die Fünfsitzer künftig eine strengere Schwelle einhalten, nämlich maximal 19.300 kg CO₂-Äquivalent. Insofern könnten einige derzeit förderfähigen Modelle aus der Förderung fallen.

Klar ist aber auch: Ob es wirklich zur Einführung der dritten Fahrzeugkategorie kommt und die Grenzwerte sich dann so darstellen wie im Entwurf, wird sich erst nach der Konsultation entscheiden.

eletric-vehicles.com, automobile-propre.com,