EU-Parlament: Auch Umweltausschuss stimmt für Aufweichung der CO2-Regeln

Im Europaparlament hat nach dem Industrie- und Verkehrsausschuss nun auch der Umweltausschuss für eine Lockerung des Verbrenner-Aus gestimmt. Voraussichtlich im Dezember wird das Europäische Parlament als Ganzes entscheiden. Die bisherigen Voten gelten als wichtiger Wegweiser.
Bild: Florian Treiß
Im Europaparlament haben inzwischen drei wichtige Ausschüsse über einen zentralen Teil des Autopakets abgestimmt (konkret über einen sogenannten Regelungsentwurf) – Mitte dieser Woche nun auch der Umweltausschuss. Das Ergebnis: Die Mehrheit ist für eine Lockerung der CO2-Regeln für Pkw und Transporter, auf die sich im Oktober die sogenannte Mitte-Plattform intern verständigt hatte. Ebenso verlief die Abstimmung zuvor im Industrie- und Verkehrsausschuss.
Damit zeichnet sich im Europaparlament immer deutlicher eine Entscheidung zu diesem wichtigen Aspekt des Autopakets ab, in dessen Zuge das für 2035 vorgesehene de-facto-Aus für neue Verbrenner in der EU gelockert werden soll. Die drei Fraktionen der sogenannten Mitte-Plattform hatten sichvor rund drei Wochen auf eine Position geeinigt. Die sich anschließenden Ausschuss-Abstimmungen am 22. Oktober durch den Industrie- und den Verkehrsausschuss und am 4. November durch den Umweltausschuss sind nun die ersten greifbaren Resultate dieser internen Mehrheitsbeschaffung, nachdem das Tauziehen um die noch internen Verhandlungspositionenzuletzt mehrfach durchgesickert war.
CO2-Regeln sollen auch für Transporter lockerer werden
Konkret stimmte am Mittwoch der Umweltausschuss mehrheitlich einem Vorschlag zu, den Unterhändler der konservativen EVP, der sozialdemokratischen S&D und der liberalen Fraktion Renew Europe nach zähen Verhandlungen zuvor ausgearbeitet hatten. In puncto CO2-Flottengrenzwerte schlägt dieser Entwurf vor, dass Hersteller die CO2-Emissionen ihrer Neuwagen bis 2035 nur noch um 95 Prozent statt um 100 Prozent (im Vergleich zu 2021) senken müssen, dass sie aber um weitere 7,5 Prozentpunkte darunter liegen dürfen, wenn sie in ihren Fahrzeugen als Kompensation klimafreundlich hergestellten Stahl aus Europa verbauen. Im Fall der Fälle kann das Einsparungsziel diesem Entwurf zufolge also auf 87,5 Prozent bis 2035 sinken.
Für Transporter schlagen die Abgeordneten der drei genannten Fraktionen ein Reduktionsziel von 35 Prozent bis 2030 vor, verglichen mit 40 Prozent im Entwurfstext der Kommission und 50 Prozent nach den geltenden Vorschriften. Das Ziel für 2035 soll nach Willen der Mitte-Plattform von 100 auf 80 Prozent sinken (auch hier soll es eine Gutschrift für CO2-armen Stahl von bis zu 7,5 Prozentpunkten geben). Es soll gemäß den drei Fraktionen also auch nach 2035 bei Pkw und Transportern noch Spielraum für weitere Verbrenner- und Hybrid-Neuzulassungen bleiben.
Was die Zeit bis 2035 angeht, ist die Mehrheit der Umweltausschussmitglieder zudem dafür, dass auch in dem Zeitraum ab Inkrafttreten der Novellierung bis Ende 2034 Gutschriften für CO2-armen Stahl angerechnet werden können sollen. Die Rede ist von höchstens drei Prozentpunkten.
48 Ja-, 30 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen
Aus einer Mitteilung des Europaparlaments geht hervor, dass dieser Vorschlag beim Votum im Umweltausschuss 48 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen erhalten hat. Der Regelungsentwurf – Teil des umfassenderen Autopakets – wurde damit angenommen. Zuvor kam es bereits im Industrieausschuss zu 49 Ja-, 27 Nein-Stimmen sowie fünf Enthaltungen. Und im Verkehrsausschuss laut Protokoll zu 27 Ja-, 18 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Laut „Handelsblatt“ stimmten dabei im Industrieausschuss alle EVP-, S&D- und Renew-Abgeordneten für diesen Vorschlag, was für eine große Geschlossenheit spricht. Für die anderen beiden Ausschüsse ist dies nicht belegt. Ankommen wird es ohnehin auf die entscheidende Abstimmung im Plenum. Dieses ist für Dezember vorgesehen.
Der italienische EVP-Abgeordnete Massimiliano Salini kommentiert das jüngste Votum wie folgt: „Unsere Einigung markiert einen Wendepunkt für die europäische Automobilindustrie. Die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ohne Ausgleichsverpflichtungen bliebe weiterhin möglich, wodurch die technologische Freiheit gewahrt und die Perspektiven für die gesamte Lieferkette wiederhergestellt würden.“ Denn: „Dekarbonisierung bedeutet nicht, eine einzige Technologie vorzuschreiben – wir erkennen auch Fahrzeuge als emissionsfrei an, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, die der Richtlinie über erneuerbare Energien entsprechen, ähnlich wie Elektrofahrzeuge.“ Und: In Europa hergestellter CO2-armer Stahl könne sofort verwendet werden, was die europäische Produktion belohnt und die strategische Autonomie der Union stärkt.
Ursprungsentwurf der EU-Kommission ging weiter
Zur Einordnung: Die EU-Kommission gingmit ihrem „Autopaket“ Ende 2025auf die Warnungen der Autoindustrie ein, dass ein Festhalten an dem de facto Verbrenner-Aus für Neuwagen ab 2035 die Krise der Branche verstärken würde. Der Vorstoß erfolgte dabei auch unter Druck von Deutschland. In dem Vorschlag der Kommission wurde als neues CO2-Flottenziel eine Reduktion um 90 Prozent im Vergleich zu 2021 festgelegt, was einem CO2-Flottenausstoß von elf Gramm pro Kilometer entspricht –anstatt null Gramm. Ein Datum für das 100-Prozent-Ziel nannte die Kommission in ihrem Entwurf nicht mehr.
Wichtig: Brüssel besteht in seinem Entwurf auf eine vollständige Kompensation der restlichen zehn Prozent durch die Verwendung grünen Stahls und klimaschonender Kraftstoffe. Der Kompromiss der Mitte-Plattform benennt zwar auch grünen Stahl als Kompensationsmittel, geht aber nicht so weit, die vollständige Kompensation bis zur 100-Prozent-Linie zu fordern.
Kürzlich hatten sich bekanntlich auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf einegemeinsame Position zum Verbrenner-Aus verständigt. Dort ist von 90% CO2-Einsparung bis 2035 die Rede – ohne Kompensation. Dieser Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich gilt laut „Spiegel“ als „wegweisend für die Abstimmung im Rat der EU-Mitgliedstaaten“. Der Rat muss im Nachgang des Parlaments abstimmen. Änderungen sind in diesem Gremienlauf stets möglich.
Votum im Europaparlament und Rat steht bevor
Wir erinnern uns: NochAnfang Oktoberhatte der Verkehrsausschuss des Europaparlaments seine Abstimmung zum „Autopaket“ um zweieinhalb Wochen verschoben. Dieses Votum sollte eigentlich am 5. Oktober stattfinden. Als Grund wurde schon zu diesem Zeitpunkt genannt, dass die Mitte-Plattform noch Zeit brauche, um sich zu einigen.
Um das Paket durchzubringen, muss in Kürze also zum einen das EU-Parlament zustimmen (hier ist die EVP die größte Fraktion), anschließend sind die Mitgliedstaaten im EU-Rat an der Reihe. Im EU-Parlament reicht eine einfache Mehrheit, im EU-Rat ist eine sogenannte „qualifizierte Mehrheit“ nötig. Es bräuchte also die Zustimmung von mindestens 15 Ländern, die zusammen wenigstens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen.
Im Beratungsprozess dürften diverse Interessengruppen versuchen, den Entwurf zu ihren Gunsten zu ändern. Das „Autopaket“ soll vor diesem Hintergrund von der Kommission schon von Anfang an weit gefasst worden sein, um möglichst vielen Ländern etwas anzubieten. Neben Deutschland hatten sich bekanntlich sechs weitere EU-Länder (alle mit eher geringerem Elektroauto-Anteil an ihren Neuzulassungen) für eine Abschwächung der CO2-Ziele und pro Verbrenner stark gemacht. Mit Frankreich hat nun aber offenbar ein bisheriger Gegner dieser Politikdie Seiten gewechselt. Allerdings nicht ohne Zugeständnisse an anderer Stelle zu verlangen: Frankreich erhält im Gegenzug bei den sogenannten „Buy European“-Vorgaben nun dem Vernehmen nach Unterstützung von Deutschland.