Die EU-Kommission schlägt neue Beschaffungsregeln vor: Mehr Europa, weniger China

EU-Kommissar Stéphane Séjourné
Bild: Europäische Kommission
Der Vorschlag zielt darauf ab, den EU-Rahmen für öffentliche Auftragsvergabe zu modernisieren und zu vereinfachen, damit Behörden sowie öffentlich kontrollierte Unternehmen Aufträge stärker auf der Grundlage strategischer Überlegungen vergeben können. Ein zentraler Schwerpunkt ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen aus Drittländern außerhalb der EU – wie China – künftig leichter von Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden können als zuvor.
EU-Kommissar nennt BYD-Busse als Beispiel
Stéphane Séjourné, EU-Kommissar für Industriestrategie, gab bei der Präsentation der Pläne ein konkretes Beispiel: „Nach der Verabschiedung dieser Reform wird es nicht am Europäischen Kommissar liegen, wenn es in Berlin BYD-Busse gibt.“ Obwohl der lokale ÖPNV-Anbieter BVG derzeit keine Busse dieses chinesischen Herstellers einsetzt, bezog sich Séjourné vermutlich auf die Bestellung von 200 Elektrobussen durch Deutsche Bahn bei BYD, die im letzten Dezember erhebliche Kontroversen auslöste. Zu dieser Zeit hatte der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) mehr ortsbasierten Patriotismus gefordert (Link auf Deutsch) und erklärt, diese Bestellung habe ihn verärgert.
Schon einmal war es der Fall, dass das günstigste Angebot nicht unbedingt einen Auftrag gewinnt. Deutsche Bahn berücksichtigte beispielsweise nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch den Energieverbrauch, die Wartungsaufwände sowie weitere Qualitätskriterien – zusammen mit der Lage der Produktionsstätten, dem Umfang des Service-Netzwerks sowie der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Verantwortung (CSR) zukünftiger Lieferanten. Während BYD nur 5 Prozent des Auftragsvolumens erhielt, ging der größte Anteil an den deutschen Hersteller MAN.
Die EU-Kommission gibt jedoch nun an, dass die Ausklammerung von Unternehmen aus Drittländern in Ausschreibungsverfahren weiter vereinfacht werden muss. Zu diesem Zweck sollen „‘europäische Präferenzkriterien’“ eingeführt werden. Diese sollen sicherstellen, dass öffentliche Ausgaben die Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und fairen Wettbewerb in der EU stärken, indem schädliche Abhängigkeiten verringert, ungerechte Praktiken bekämpft und die industriellen Kapazitäten in Europa ausgebaut werden. Allerdings sind diese Kriterien nicht verpflichtend, sondern stellen vielmehr eine rechtlich fundierte Option für Ausschreibungen dar. Zudem sollen künftig Qualitätskriterien mehr Gewicht haben als allein der Preis.
Eine strategische Hebelwirkung, die andere Staaten bereits nutzen
„Das ist ein strategisches Hebelwerk – und zu einer Zeit, in der insbesondere China, Indien, die Vereinigten Staaten und alle großen Mächte dieses Hebelwerk als Teil ihrer eigenen industriellen und wirtschaftlichen Strategien nutzen“, zitiert die BZ EU-Kommissar Stéphane Séjourné, der als enger Verbündeter des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gilt.
Es soll eine Liste von Ländern erstellt werden, die gleichberechtigt zu den EU-Staaten behandelt werden, da diese wiederum EU-Unternehmen Zugang zu ihren Ausschreibungen gewähren. Nach dem aktuellen Stand werden das Vereinigte Königreich und die USA definitiv auf dieser Liste stehen, China jedoch nicht.
In Ungarn hergestellte Elektrobusse
Zurück zum chinesischen Automobilhersteller BYD: Séjournés Beispiel mag auffällig sein und wohl auch als Kritik an der deutschen Bundesregierung gedacht sein, die bislang zögerlich war, den Marktzugang für chinesische Unternehmen einzuschränken. Es bleibt unklar, ob BYD künftig von Ausschreibungen für Elektrobusse in der EU ausgeschlossen werden könnte. Der Grund dafür ist, dass BYDs Elektrobusse für den europäischen Markt seit 2017 in der BYD-Fabrik in Komárom hergestellt werden, die sich im EU-Mitgliedstaat Ungarn befindet. Seitdem hat BYD dort Hunderte von Arbeitsplätzen geschaffen, hauptsächlich für EU-Bürger.
Die etwa 200 elektrischen Überlandbusse, die Deutsche Bahn Ende 2025 bei BYD bestellt hat, sollen ebenfalls dort hergestellt werden. Dieser Fall zeigt, dass ein „chinesischer Hersteller“ und ein „in China hergestelltes Fahrzeug“ nicht dasselbe sind, insbesondere da die Busse von einer ungarischen BYD-Tochtergesellschaft hergestellt werden, die regelmäßig an EU-Ausschreibungen teilnimmt. Somit ist der Auftragnehmer tatsächlich kein chinesisches Unternehmen.
Unter den geplanten neuen EU-Einkaufsvorschriften würde ein solcher BYD-Bus daher nicht automatisch ausgeschlossen. Der Entwurf unterscheidet zwischen dem Ursprung des Unternehmens und dem Ursprung des Produkts: Nach dem aktuellen Stand wäre der entscheidende Faktor vermutlich, ob ein in Ungarn hergestellter Elektrobus nach den EU-Zollvorschriften als Produkt mit EU-Ursprung gilt. Zudem könnten öffentliche Auftraggeber künftig Anforderungen an den EU-Anteil bestimmter Komponenten stellen.