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Politik

Der Aufstieg des Elektroautos entfacht einen neuen Konflikt in den Gemeinschaftsgaragen: „Ich werde es nicht benutzen, warum muss ich dann zahlen?“

Der Aufstieg des Elektroautos entfacht einen neuen Konflikt in den Gemeinschaftsgaragen: „Ich werde es nicht benutzen, warum muss ich dann zahlen?“

17/09/2026 15:00

Aufgeführt am

17/09/2026 15:00

Die Ausbreitung von Elektrofahrzeugen bringt in vielen Fahrzeugbesitzer-Communitys ein neues Reibungselement mit sich: die Installation von Ladeanlagen in Garagen. Was bis vor einigen Jahren noch eine seltene Erscheinung war, wird immer häufiger – was Verwalter und Nachbarn dazu zwingt, Fragen bezüglich der Arbeiten, der Kostenteilung oder der Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten zu klären.

Voraussichtlich wird das Problem mit zunehmender Anzahl elektrifizierter Fahrzeuge weiter an Schärfe gewinnen. Allein im August wurden in Spanien 21.292 Elektro- und Plug-in-Hybride registriert, das sind 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Von Januar bis August lag die Zahl bereits bei 208.611 Fahrzeugen, was einem kumulierten Wachstum von 33,6 Prozent entspricht, wie aus den neuesten Daten von AEDIVE und GANVAM hervorgeht.

Hausladung

Der Einbau eines privaten Ladegeräts erfordert keine Genehmigung der Gemeinschaft

Eine der häufigsten Fragen stellt sich, wenn ein Eigentümer Strom in seine eigene Garagenstelle leiten möchte. Das Gesetz über die horizontale Eigentumsverteilung besagt, dass bei einer Ladestelle für privaten Gebrauch, die sich in einer eigenen Stellfläche befindet, es ausreicht, die Installation im Voraus der Gemeinschaft mitzuteilen. Sowohl die Kosten für die Arbeiten als auch später die Kosten für den Strom tragen vollständig der Betroffene.

Das Oberste Gericht stärkte diese Auslegung im Dezember 2025, als es einen bereits Jahre zuvor in einer Gemeinde in Villajoyosa, Alicante, eingereichten Rechtsstreit entschied. Das Urteil besagt, dass auch eine spezielle Genehmigung nicht erforderlich ist, da die Kabel durch gemeinsame Bereiche führen oder daran befestigt sind, es sei denn, die Maßnahme verursacht eine unnötige oder unverhältnismäßige Belastung oder schadet den übrigen Eigentümern.

In der Praxis besteht eine der gängigsten Lösungen darin, den Lader an die Stromversorgung des eigenen Hauses anzuschließen, wobei eine Leitung von der Zählerzentrale bis zum Platz verlegt wird. Der Verlauf kann erfordern, mehrere Stockwerke oder Gemeinschaftsbereiche zu durchqueren, was bestimmte Projekte erheblich verteuert. Eine vollständige individuelle Installation kann je nach Entfernung, den notwendigen Schutzmaßnahmen und der Komplexität der Arbeiten bei etwa 1.000 bis 2.500 Euro liegen.

Eine gemeinsame Infrastruktur verhindert, dass jeder Mieter seine eigene Anlage baut

Die Alternative besteht darin, gemeinsam die Garage vorzubereiten, damit die Eigentümer ihre Ladegeräte nach Bedarf anschließen können. In einer Gemeinschaft mit etwa 50 Stellplätzen kann eine solche Infrastruktur Kosten von rund 10.000 bis 20.000 Euro verursachen, wobei die Summe von den Eigenschaften des Gebäudes sowie der gewählten technischen Lösung abhängt.

Dieses System ermöglicht es, Leitungen zu bündeln und zu vermeiden, dass jedes neue Fahrzeug eine separate Verlegung durch Wände und Decken erfordert. Die technischen Vorschriften berücksichtigen ausdrücklich kollektive Systeme sowie verschiedene Versorgungsansätze für Parkplätze und verlangen außerdem, dass die Anlagen den ITC-BT-52 der Elektrotechnischen Vorschriften für Niederspannung entsprechen.

In neu gebauten Wohngebäuden ist die Situation anders. Dort müssen bereits Leitungen vorhanden sein, die es ermöglichen, in Zukunft 100 % der Parkplätze mit Strom zu versorgen, sodass das spätere Hinzufügen von Ladegeräten nicht dazu führt, dass die gesamte elektrische Infrastruktur der Tiefgarage erneuert werden muss.

Sicherheit, Versicherungen und verfügbare Leistung vervollständigen die Diskussion

Zu den wirtschaftlichen Aspekten kommen auch solche hinzu, die mit der Sicherheit zusammenhängen. Die Vorschriften erlauben das Aufladen in Gemeinschaftsparkplätzen, sofern die Anlage die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt, und legen spezifische Anforderungen an Schaltkreise, Schutzmaßnahmen, Zähler sowie die Leistungsplanung fest. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Arbeiten gemäß der Elektro-Vorschrift für Niederspannungsanlagen entworfen und ausgeführt werden.

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Auch in unabhängigen Garagen oder Wohnparkparkplätzen, die nicht über dieselbe Elektrik-Infrastruktur wie Wohngebäude verfügen, können Schwierigkeiten auftreten. In solchen Fällen werden Lösungen entwickelt, bei denen ein Unternehmen eine Steckdose- und Ladeinfrastruktur installiert, den Verbrauch jedes Nutzers individuell misst und anschließend die Energie zusammen mit einer monatlichen Gebühr in Rechnung stellt.

Es handelt sich dabei um eine Lösung, die einen Teil der anfänglichen Investition auf den Betreiber verlagert und ein zunehmend häufigeres Szenario vorwegnimmt: die Anpassung von vor Jahrzehnten konzipierten Garagen an einen Mobilitätspark, in dem immer mehr Fahrzeuge eine Anbindung an das Netz benötigen werden.