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Politik

China stellt Sicherheitsstandards für autonome Fahrsysteme vor

China stellt Sicherheitsstandards für autonome Fahrsysteme vor

Innen im XPENG P7, der sich in China selbst fährt. Foto von Larry Evans.

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Die chinesische Regierung hat neue, verbindliche nationale Standards für die Sicherheitsanforderungen von autonomen Fahrsystemen veröffentlicht. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, da die neuen Standards erst am 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Die Standards gelten für Fahrzeuge der Kategorien M und N mit autonomen Fahrsystemen der Stufen 3 und 4. Automatisierte Parksysteme sind hingegen überhaupt nicht erfasst.

Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie kündigte die neuen Standards am Dienstag, den 4. August, an. Laut China Daily verlangt der Standard von Fahrzeugherstellern, die Sicherheitsmechanismen über den gesamten Lebenszyklus des Produkts zu verbessern sowie während der Entwicklung und Überprüfung von Systemen für autonome Fahrzeuge Simulationen, Feld- und Straßentests durchzuführen.

Zudem wird eine stärkere Fähigkeit zur Ausführung dynamischer Fahrzeugaufgaben gefordert, wobei Anforderungen an die Mensch-Maschine-Interaktion sowie Benachrichtigungen für die Nutzer festgelegt werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu gehört auch die Pflicht, dass die Fahrzeuge in der Lage sind, den Fahrer zu überwachen und seine Bereitschaft zu prüfen, bei Bedarf die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.

„Für die Zukunft kündigte das Ministerium an, die Verwaltung des Marktzugangs für intelligente vernetzte Fahrzeugprodukte zu stärken, die Prüfmethoden für autonome Fahrsystems zu verbessern sowie einen soliden regulatorischen Mechanismus für intelligente vernetzte Fahrzeuge zu schaffen, um eine hochwertige Entwicklung des Sektors sicherzustellen.“

Doch das ist erst der Anfang. Das MIIT plant, die Standards weiterzuentwickeln und zu verfeinern. Angesichts der schnellen Entwicklung der Branche könnte das eine große Herausforderung darstellen. Andererseits: Wenn die Autos bereits gut genug selbst fahren können, wie viel Überwachung und Feinabstimmung ist dann noch notwendig?