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Bonus-Autoladestationen: Zweifel zu Daten und Kontoauszug

Bonus-Autoladestationen: Zweifel zu Daten und Kontoauszug

Bonus-Ladestationen – ständig Probleme. Neben denen, die ausgeschlossen sind, weil sie vor dem 26. Juni 2026 installiert wurden, sowie denen, die eine Ladestation außerhalb der GSE-Liste gekauft haben, ohne diejenigen zu vergessen, denen die Wallbox kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, aber sie dennoch einen hohen Preis für das Anschlusssystem zahlen mussten, gibt es auch Leute, die sich über Probleme mit den Bankbelegen beschweren. Stefano erläutert außerdem, wie der Zeitraum für die Antragstellung funktioniert – insbesondere für diejenigen, die 2026 kaufen, aber 2027 installieren. Vaielettrico antwortet uns unter info@vaielettrico.it.

Kaufe ich 2026 und installiere sie 2027?

Stefano schreibt uns, um darauf hinzuweisen, dass «wenn die Rechnungen für Elektriker, Wasseranschluss, Maurer usw. auf das Jahr 2026 und 2027 entfallen, der Bonus im Jahr 2027 beantragt werden muss. Wenn alle Rechnungen aus dem Jahr 2026 stammen, aber die Arbeiten im Jahr 2027 abgeschlossen wurden, muss der Bonus ebenfalls im Jahr 2027 beantragt werden. Im Grunde ist das Jahr, in dem der Bonus gewährt wird, das Jahr der DICO, die bescheinigt, dass die Anlage fertiggestellt wurde – schließlich kann die Rechnung auch viel früher beglichen werden». Kurz gesagt betont Stefano, dass man das Jahr überspringen kann; also gilt eine Anfrage für das Jahr 2027, wenn etwas im Jahr 2026 gekauft und im Jahr 2027 installiert wird.

„Was ist, wenn ich ein Online-Konto im Ausland habe und nicht auf den vierteljährlichen Kontoauszug warten kann?“

Das ist der erste Punkt, dann fragt Stefano: „Ihr solltet wirklich Klarheit über diesen verfluchten Kontoauszug schaffen! Das Dekret verlangt, dass ein Kontoauszug des Girokontos beigefügt wird, aber wie soll das gehen, wenn man ihn noch nicht hat, weil die Bank ihn alle 3 Monate erstellt? Ich habe die Wallbox Anfang Oktober bestellt und werde die Ausgaben im Kontoauszug von Januar 2027 bei erschöpften Mitteln sehen. Das Ministerium macht klar, dass im Fehlen eines Kontoauszugs eine von einem Bankmitarbeiter gestempelte und unterschriebene Bewegungsliste ausreicht, aber wir sind doch bereits im Jahr 2026.“

Und was dann? „Viele Italiener haben ein Online-Konto bei Banken ohne Filialen und/oder solchen, die in den Niederlanden ansässig sind oder ähnliches. In solchen Fällen wird es unmöglich, eine gestempelte und unterschriebene Liste zu erhalten. Invitalia gibt an, dass die ‚Quittung‘ nicht akzeptiert wird, aber Warum? Weil ihrer Aussage nach sie vom Verkäufer ausgestellt wird und nicht von einer dritten Partei, daher keine Quittung \ kein Rechnung mit Bestätigung. Und die Überweisungsquittung? Auch nicht, weil es sich um eine Vorschrift handelt, deren Erfüllung nicht garantiert ist. Das ist im Jahr 2026 wirklich ekelerregend. Sollen wir noch etwas hinzufügen? Man lehnt den Antrag ab? Dann bist du erledigt … auch im folgenden Jahr kannst du es nicht noch einmal versuchen. Ich wünschte, ich hätte genug Geld für einen Anwalt, denn so etwas ist grotesk.“

Was hat Invitalia geantwortet

Antwort – Gian Basilio Nieddu: Wir haben Invitalia gefragt, und sie hat den „zeitlichen Aufschub“ gut erklärt. «Wenn man nach dem 26. Juni 2026 kauft, aber im Jahr 2027 installiert, kann man die Vergünstigung für das Jahr 2027 beantragen». Was soll das? Das könnte nützlich sein für diejenigen, die die Anlage in einer Gemeinschaftsbox installieren und auf die Genehmigung der Versammlung warten müssen. Wie Invitalia betont, gilt: «Falls man die Anlage jedoch bereits im Jahr 2026 installiert, kann man den Antrag in diesem Jahr stellen; die Antragsfrist endet am 31. Januar 2027, aber man kann ihn nicht im Jahr 2027 beantragen, da die Zuständigkeit vom Zeitpunkt der Installation abhängt». Klare Antwort.

Bonus für Ladestationen

Kommen wir zum Kontoauszug. Das Dekret bietet eine Alternative, falls es nicht möglich ist, rechtzeitig einen Kontoauszug des Girokontos zu erhalten: „Es ist ein Verzeichnis der Transaktionen zulässig, das auf jeder Seite das Stempel des Kreditinstituts sowie die Unterschrift des zuständigen Beamten enthält, um die Gültigkeit der vorgelegten Unterlagen zu belegen.“ Wir haben persönlich festgestellt, dass das Dokument in wenigen Minuten erhältlich ist. Doch Stefano bezieht sich auf Online-Konten. Einige davon verweisen auf eine Bank mit physischem Sitz oder einer Vertretungsstelle, an die man sich wenden kann; selbst wenn es sich um eine rein digitale Bank handelt, ist es möglich, ein mit manueller Überprüfung (Unterschrift und Stempel) versehenes Dokument anzufordern. Es sollte eine Lösung für alle geben. Aber Stefano hat recht – es handelt sich dabei um eine Komplikation. Überflüssig.

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