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Baden-Württemberg fördert Carsharing nun auch mit Vollhybriden

Baden-Württemberg fördert Carsharing nun auch mit Vollhybriden

Baden-Württemberg legt seine Carsharing-Förderung für den ländlichen Raum neu auf. Unterstützt werden nicht nur Elektroautos und Plug-in-Hybride, sondern ausdrücklich auch nicht extern aufladbare Vollhybride. Pro Fahrzeug sind bis zu 15.000 Euro möglich.

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Gefördert werden nur öffentlich zugängliche, stationsbasierte Angebote, wie hier in Stuttgart.

Bild: Leif Piechowski/Stadt Stuttgart

Mit der neuen Förderrichtlinie will das Verkehrsministerium Carsharing-Angebote gezielt dort unterstützen, wo bislang noch kein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Insgesamt stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 20. November 2026 gestellt werden.

Gefördert wird die Anschaffung von Carsharing-Fahrzeugen im ländlichen Raum sowie an defizitären oder bislang nicht erschlossenen Standorten. Förderfähig sind vollelektrische Fahrzeuge und Hybridmodelle. Bemerkenswert ist dabei die Definition der Richtlinie: Als Hybridfahrzeuge gelten sowohl Plug-in-Hybride als auch klassische HEV ohne externe Lademöglichkeit.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 15.000 Euro pro Fahrzeug, darf allerdings höchstens 50 Prozent der Anschaffungskosten ausmachen. Neben Neuwagen sind auch Gebrauchtfahrzeuge förderfähig, sofern diese zum Zeitpunkt des Angebots maximal ein Jahr zugelassen waren. Die Fahrzeuge müssen anschließend mindestens vier Jahre überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden.

Förderung soll neue Standorte erschließen

Voraussetzung ist ein neu zu schaffendes, öffentlich zugängliches Carsharing-Angebot. Im Umkreis von 500 Metern Luftlinie darf grundsätzlich kein bestehendes Angebot vorhanden sein. Pro Station können bis zu zwei Fahrzeuge gefördert werden. Bei Sammelanträgen sind innerhalb eines Land- oder Stadtkreises maximal 14 Fahrzeuge je Antragsteller möglich.

Free-Floating-Angebote, stationsflexibles Carsharing sowie nicht öffentlich zugängliche Systeme sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Ladeinfrastruktur selbst wird über diese Richtlinie nicht bezuschusst. Eine Kombination mit dem separaten Förderprogramm charge@BW ist jedoch ausdrücklich möglich.

Damit geht Baden-Württemberg bei der Antriebsfrage weiter als die aktuelle E-Auto-Förderung des Bundes. Dort werden neben Batterie-elektrischen Fahrzeugen zwar auch bestimmte Plug-in-Hybride und Range Extender berücksichtigt, klassische Vollhybride ohne externe Lademöglichkeit jedoch nicht. Die neue Carsharing-Richtlinie des Landes öffnet die Förderung dagegen ausdrücklich auch für HEV.

Das Programm ist zudem an weitere Anforderungen geknüpft. Die Anbieter müssen unter anderem Daten an MobiDataBW liefern und Anreizsysteme für Neukunden schaffen. Als Erfolg der Förderung gilt laut Richtlinie unter anderem, wenn während der vierjährigen Zweckbindungsfrist eine entsprechende Carsharing-Nutzung sowie 100 gewonnene Neukunden nachgewiesen werden können.

Mit dem Programm will das Land Carsharing vor allem als Ergänzung zu Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei ausdrücklich auf bislang unterversorgten Gebieten und dem ländlichen Raum.

baden-wuerttemberg.de,(PDF)